Rechte und Pflichten

Studierende an der JKU haben bestimmte Rechte und Pflichten. Das Studienrecht  ist im Universitätsgesetz (UG 2002) und in der Satzung der JKU geregelt.

Was passiert wenn ich beim schummeln erwischt werde?

Wenn  du unerlaubte Hilfsmittel benützt, wird deine Prüfung für ungültig erklärt und auf deine Antrittsmöglichkeiten angerechnet. Das bedeutet, dass du dadurch einen Antritt verspielen kannst.

Wie lange darf ich in schriftliche Klausuren Einsicht nehmen?

Du  hast das Recht innerhalb  von sechs Monaten nach Ablegung einer Prüfung in deine Arbeit Einsicht zu nehmen. Weiters darfst du jede von dir abgelegte Prüfung inklusive Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle kopieren (außer bei Multiple–Choice Klausuren)

Wie oft darf ich eine LVA  wiederholen?

Bei allen Prüfungen hast du 4 Wiederholungen, d.h. insgesamt 5 Antritte. Prüfungstechnisch gibt es zwei unterschiedliche Kursformen. Einerseits solche mit „immanenten Prüfungscharakter“, d.h. die Note setzt sich aus mehreren Leistungsüberprüfungen wie z.B. Hausübungen zusammen. Hier kannst du ab der dritten Wiederholung eine kommissionelle Prüfung verlangen; dein Antrag muss vom Vizerektor für Lehre genehmigt werden. Kommissionelle Prüfungen sind vom Modus her meist gleich, werden aber von mehreren Professoren beurteilt. Bei positiven Prüfungen ist eine Wiederholung innerhalb von 12 Monaten möglich, wenn du eine bessere Note haben willst.