Fristende Studienbeihilfe und ÖH JKU Sozialfonds

Fristende Studienbeihilfe

Am 15. Mai 2022 endet die Beantragungsfrist für die Studienbeihilfe. Wenn du deinen Antrag bis zu diesem Datum stellst, bekommst du die Studienbeihilfe rückwirkend ab Semesterbeginn (März) ausbezahlt. Weitere Infos findest du hier.

Fristende ÖH JKU Sozialfonds

Die Antragsfrist für die finanzielle Unterstützung der ÖH endet ebenso am 15. Mai 2022. Alle Informationen, Antragsformulare und die Richtlinien findest du hier.