Ausschreibung Studienbeihilfe der Stadt Steyr

Ausschreibung einer Studienbeihilfe

Die Stadt Steyr vergibt aus den Erträgnissen, der von ihr verwalteten Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung, für das Schuljahr 2023/2024, eine Studienbeihilfe in Höhe von 2.000,00 Euro. Diese wird in erster Linie Hochschülern oder Hochschülerinnen gewährt, die sich dem Studium der Mathematik an einer inländischen bzw. im EU-Raum befindlichen Universität widmen, in Steyr ansässig und überdies bedürftig sind. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch anderen bedürftigen Steyrer Hochschülern oder Hochschülerinnen, die den übrigen Bedingungen entsprechen, zuerkannt werden. Die soziale Bedürftigkeit wird hierbei nach den Richtlinien des Bundes für Studienbeihilfensätze im Sinne des Studienförderungsgesetzes 1992 bemessen.

Studierende, die sich um diese Studienbeihilfe bewerben, müssen ein formloses Ansuchen mit dem Betreff 

"Studienbeihilfe Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung"

bis spätestens 15. Oktober 2023 beim Magistrat Steyr (schule@steyr.gv.at) einbringen.


Dem Ansuchen ist eine Inskriptions-Bestätigung für das laufende Wintersemester beizulegen. Außerdem ist der gute Studienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die Qualifikation "gut" lautenden Kolloquien oder Übungszeugnissen über wenigstens fünfstündige Vorlesungen nachzuweisen. Die Vergabe einer Studienbeihilfe aus der Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung ist daher an Studienanfänger nicht möglich. Das Kriterium der sozialen Bedürftigkeit ist durch Vorlage eines Bescheides über die Zuerkennung einer Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 zu belegen.

Alle Belege und Bestätigungen sind in Kopie beizulegen, da sie als Nachweis (im Akt) dienen und nicht mehr ausgehändigt werden.

Über die Vergabe der Studienbeihilfe aus der Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung entscheidet der Stadtsenat der Stadt Steyr als zuständiges Gremium.

 

Kontakt:

Magistrat Steyr