Wenn's mal finanziell eng wird...

Hier findest du eine Übersicht der Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung.

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe soll jenen Teil der Studienkosten abdecken, welche unterhaltspflichtige Eltern aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht zu tragen in der Lage sind. Vorrausetzung dafür ist die soziale Bedürftigkeit, sowie ein günstiger Studienerfolg.

Nähe Informationen zum Anspruch auf Studienbeihilfe findest du hier: https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/wer-hat-anspruch/

Am 15. Dezember 2018 endet die Frist für die Beantragung der Studienbeihilfe. Reichst du den Antrag bis zu diesem Datum ein, bekommst du die Studienbeihilfe rückwirkend ab September ausbezahlt. Bei verspäteter Antragstellung besteht der Anspruch erst ab dem Folgemonat. Im Zweifelsfall ist das Datum des Poststempels entscheidend.

Wichtig: damit dein Antrag auf Studienbeihilfe bearbeitet werden kann, muss der Studien-/ÖH-Beitrag von dir und deinen studierenden Geschwistern einbezahlt sein. Der ÖH-Beitrag ist von allen Studierenden zu entrichten - auch von jenen, die von der Zahlung des Studienbeitrages befreit sind!

Die Studienbeihilfe kannst du mittels Online-Antrag von zu Hause und unabhängig von Öffnungszeiten beantragen. Alternativ dazu liegen im ÖH Sozialreferat die Antragsformulare auf.

Kontakt

Stipendienstelle Linz

Ferihumerstraße 15/2. Stock

4040 Linz

Tel.: 0732/664031 (Montag-Donnerstag 9:00-12:00)

Mail:

Web: www.stipendium.at

ÖH JKU Sozialfonds

Wenn du dich in einer besonderen sozialen Notlage befindest, kannst du bei der ÖH um finanzielle Unterstützung ansuchen. Es gibt zwei unterschiedliche Sozialfonds, die für JKU-Studierende in Frage kommen.

Der ÖH JKU Sozialfonds ist ein Fonds, welcher Studierenden an der JKU Linz in Notlagen unter die Arme greift. Der Sozialfonds der ÖH JKU ist eine freiwillige Förderung durch die ÖH JKU Linz, daher besteht kein Rechtsanspruch auf diese Unterstützung.

Wer kann ansuchen?

Generell kann jede/r Studierende an der JKU ab dem zweiten inskribierten Semester um Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds ansuchen, sofern das Studium des/r Antragsteller/in aufgrund seiner/ihrer derzeitigen finanziellen Situation gefährdet ist.

Voraussetzungen:

soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien der ÖH JKU Linz

Nachweis über ein ernsthaftes und zielstrebiges Studium (mind. 8 ECTS pro Semester als ordentlicher Studierender oder mind. 6 ECTS pro Semester als außerordentlicher Studierender)

Die Antragsfrist für das Wintersemester 2018/19 läuft noch bis 14. Dezember 2018. Das Antragsformular für den ÖH JKU Sozialfonds ist während der Öffnungszeiten im ÖH Sozialreferat erhältlich.


Studienbeitragssozialfonds

Bei positiver Erledigung deines ÖH JKU Sozialfonds Antrages wird automatisch ein Antrag für den ÖH Studienbeitragssozialfonds gestellt und im besten Fall werden deine Studiengebühren erlassen.

Bundes ÖH Sozialfonds

Auch der Bundes ÖH Sozialfonds ist für all jene Studierenden vorgesehen, die sich in einer prekären finanziellen Lage befinden und es kann einmal jährlich um diese Unterstützung angesucht werden. Um weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Bundes ÖH Sozialfonds zu bekommen, kannst du uns gerne im ÖH Sozialreferat besuchen – hier bekommst du auch das Antragsformular.

Weiteres Infos findest du hier: www.oeh.ac.at/sozialfonds

Achtung: Es darf nicht gleichzeitig um Unterstützung aus dem ÖH JKU Sozialfonds und dem Bundes ÖH Sozialfonds angesucht werden!

Wenn du Fragen zur Studienbeihilfe oder zum ÖH Sozialfonds hast, dann kannst du dich natürlich gerne an uns – das Team des ÖH Sozialreferats – wenden!