Studienbeitragserlass für Erwerbstätige – Das sind die neuen Kriterien

Auf Initiative der ÖH wurde vom Senat der JKU im Vorjahr einstimmig beschlossen, einen Studienbeitragserlass für erwerbstätige Studierende einzuführen. Nach einer langen Verhandlungsphase wurden am 12.03.2019 die Kriterien für den Erlass bekanntgegeben. Ein entsprechender Antrag ist nach Ende des Sommersemester bis spätestens 30. November 2019 einzubringen.

Für das laufende Studienjahr 2018/19 wird der Studienbeitragserlass in Form eines Studienabschluss-Stipendiums vergeben. Die Richtlinie des Rektorats wird demnächst im Mitteilungsblatt kundgemacht. Die Kriterien für den Bezug dieses Stipendiums sind wie folgt:

Kernkriterien:

  • Das Studienabschluss-Stipendium beträgt € 365,- pro Semester.
  • Im Studienjahr 2018/19 muss man im studienbeitragspflichtigen Studium mind. 16 ECTS absolviert haben (also prüfungsaktiv gewesen sein).
  • Sonderfall: Studierende im Doktorat müssen einer sogenannten „strukturierten Doktoratsausbildung“ nachgehen, also im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden bei der Universität beschäftigt sein.
  • Vor Beginn des Semesters, für das das Stipendium beantragt wird, müssen Studienleistungen von 12,5 ECTS pro zugelassenem Semester absolviert worden sein.
  • Im Kalenderjahr 2018 dürfen maximal € 13.500,- steuerpflichtiges Einkommen erzielt worden sein.

 

Weitere Kriterien:

  • Vor Beginn des Semesters, für das ein Stipendium beantragt wird, darf man die vorgesehene Studienzeit nicht um mindestens das Doppelte überschritten haben;
  • Der Antragsteller muss im Kalenderjahr 2018 sowie im Jahr vor Eintritt der Studienbeitragspflicht nach österreichischem Recht bei Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung pflichtversichert gewesen sein. Bei Erwerbstätigkeit im Ausland müssen Einkünfte so erzielt worden sein, dass sie in Österreich eine Pflichtversicherung bewirkt hätten.
  • Bei Überschreiten von € 13.500,- Jahreseinkommen wird das Stipendium um den überschrittenen Betrag verringert.
  • Anträge auf Zuerkennung eines Studienabschluss-Stipendiums für das Studienjahr 2018/19 müssen bis 30.11.2019 bei der JKU (Abteilung Lehr- und Studienorganisation) eingebracht werden.
  • Dem Antrag ist eine Bestätigung über die Sozialversicherungspflicht, ein Einkommenssteuerbescheid für das Kalenderjahr 2018 sowie eine eidesstattliche Erklärung über die Vollständigkeit dieser Dokumente beizulegen.
  • Antragsteller müssen sich bereiterklären der JKU in begründeten Verdachtsfällen Einsicht in ihre Kontoführung zu gestatten. Bei falscher Darstellung oder Verweigerung der Einsicht ist das Stipendium zurückzuzahlen.