Antragsfristende Studienbeihilfe und ÖH JKU Sozialfonds

Am 15. Dezember 2020 endet die Frist zur Beantragung der Studienbeihilfe sowie des ÖH JKU Sozialfonds.

Bei der Studienbeihilfe gilt: wer bis zum 15. Dezember einen Antrag stellt, bekommt die Beihilfe ab Studienbeginn (September) rückwirkend ausbezahlt. 

Der ÖH JKU Sozialfonds wird coronabedingt nur per E-Mail entgegengenommen. Alle Infos zum ÖH JKU Sozialfonds findet ihr hier.