Anrechenbarkeit von Bachelorarbeiten und Diplomarbeiten bei Doppelstudien

Dieser Artikel bringt Licht in den Anrechnungsdschungel von diversen wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Arbeiten bei Doppelstudien! Was darf ich mir anrechnen lassen? - Sonderfall: Bachelorarbeit - Beispiel: Anrechenbarkeit der Bachelorarbeiten im Doppelstudium Sozwi und WiWi!   

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Was darf ich gesetzlich anrechnen lassen?

Die Anrechenbarkeit von Diplomarbeiten (= wissenschaftlichen Arbeiten) auf andere Studienrichtungen wurde, wie schon bekannt, durch die UG Novellierung 2009 abgeschafft (Übergangsfrist: - Ende 2010). Da der § 72 UG „Bachelorarbeiten“ aus der Definition der wissenschaftlichen Arbeiten ausklammert, wird die Anrechenbarkeit dieser Arbeiten auf andere Studienrichtungen gesetzlich nicht näher geregelt. Darüber hinaus gibt es eine VwGH-Judikatur, die die Anerkennung von Dissertation auf Diplomarbeit verneint. Prinzip: "Wer das Höhere kann, wird wohl auch das Geringere können, aber trotzdem muss er die geringe Leistung auch erbringen". Folge dessen ist auch die Anrechenbarkeit von Diplomarbeiten auf Bachelorarbeiten ausgeschlossen.

Sonderfall: Bachleorarbeiten?

Laut vorliegender Interpretation der Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement, und Hochschulpolitik, an der sich aus das Prüfungsservice orientiert, ist die Anrechenbarkeit von Bachelorarbeiten alleine ausgeschlossen, da sie lediglich eine Teilleistung einer LVA-Gesamtleistung darstellen, wie andere Seminararbeiten auch. (Anmerkung: Die Bachelorarbeiten werden meist in einem Seminar oder Intensivierungskurs verfasst.) Jedoch ist die gesamte Lehrveranstaltung inklusive der Bachelorarbeit grundsätzlich anerkennbar, sofern die allgemeinen Kriterien des § 78 UG gegeben sind. Dieser Paragraph regelt in groben Zügen, dass die entsprechende LVA nur anerkennt werden kann, wenn sie an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung positiv absolviert wurde und die ECTS Punkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen.

Beispiel: Anrechenbarkeit der Bachelorarbeit im Doppelstudium Sozwi und WiWi

Im speziellen Fall gilt für das Doppelstudium WiWi und Sozwi, wenn die Bachelorarbeit im letzten Seminar eines WiWi Schwerpunktes verfasst wird, dass die Bachelorarbeit mit der gesamten LVA für die jeweils andere Studienrichtung angerechnet werden kann. Weiters kann mit einigen Instituten vereinbart werden, dass die Bachelorarbeit bzw. das Thema der Bachelorarbeit zur Diplomarbeit ausgebaut wird.